Pfefferspray oder Schrillalarm: was in Deutschland erlaubt ist
Was das Waffengesetz zu Pfefferspray sagt und warum ein Schrillalarm rechtlich keine Waffe ist. Mit Hinweisen zu den Grenzen der Notwehr.
Wer abends allein unterwegs ist, denkt irgendwann über Selbstschutz nach. Im Handel stehen dann Pfefferspray und Schrillalarm nebeneinander, und beide lassen sich legal kaufen. Rechtlich ordnet der Gesetzgeber sie jedoch unterschiedlich ein, und dieser Unterschied entscheidet darüber, was Sie im Ernstfall tun dürfen.
Pfefferspray und das Waffengesetz
Für Pfefferspray gilt in Deutschland eine Regel, die auf den ersten Blick kurios wirkt: Ein Spray fällt nur dann nicht unter das Waffengesetz, wenn der Hersteller es als Tierabwehrspray kennzeichnet. Der Aufdruck auf der Dose entscheidet damit über die rechtliche Einordnung. Fehlt die Kennzeichnung, greift das Waffengesetz.
Ein als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Produkt dürfen Sie kaufen und bei sich tragen. Der Name beschreibt den vorgesehenen Zweck: die Abwehr von Tieren, etwa eines angreifenden Hundes. Für den Einsatz gegen Menschen gelten andere Maßstäbe, und die stehen im Strafgesetzbuch.
Der Einsatz gegen Menschen: nur in Notwehr oder Nothilfe
Richtet jemand ein Tierabwehrspray gegen einen Menschen, prüft ein Gericht im Nachhinein, ob eine Notwehrlage vorlag. § 32 StGB erlaubt die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich abzuwenden. Nothilfe bedeutet dasselbe zugunsten einer anderen Person. § 34 StGB ergänzt diese Regel um den rechtfertigenden Notstand. Jedes Wort in dieser Definition hat Gewicht:
- Gegenwärtig: Der Angriff läuft gerade oder steht unmittelbar bevor. Wer wegen einer Drohung vom Vortag sprüht, handelt außerhalb der Notwehr.
- Rechtswidrig: Der Angreifer handelt ohne Erlaubnis des Gesetzes. Gegen eine rechtmäßige Maßnahme, etwa eine Polizeikontrolle, gibt es keine Notwehr.
- Erforderlich: Sie dürfen das mildeste Mittel wählen, das den Angriff sicher beendet. Wer weiter sprüht, obwohl sich der Angreifer bereits abwendet, überschreitet die Grenze.
Verhältnismäßigkeit und Strafverfahren
Wer außerhalb dieser Grenzen sprüht, muss mit einem Strafverfahren wegen Körperverletzung rechnen. Hinzu kommt die Verhältnismäßigkeit: Ein Rempler an der Bushaltestelle rechtfertigt keinen Sprühstoß ins Gesicht. Die Rechtsportale von ERGO und ARAG betonen deshalb, dass die Notwehr eine enge Ausnahme ist und keine allgemeine Erlaubnis zur Selbstverteidigung mit Reizstoff.
Was ein Spray im Ernstfall verlangt
Die rechtliche Prüfung kommt nach dem Vorfall, die Hürden in der Handhabung kommen davor. Ein Spray muss griffbereit liegen und in die richtige Richtung zeigen. Bei Wind kann der Reizstoff zurück zur Anwenderin oder zum Anwender wehen. In einer Straßenbahn oder in einem Hausflur trifft er auch Unbeteiligte. Wer die Dose unten in der Handtasche trägt, muss sie erst finden und entsichern. Hersteller geben zudem ein Haltbarkeitsdatum an, das viele Besitzer nie kontrollieren.
Diese Punkte sprechen weder für noch gegen den Kauf. Sie zeigen, dass ein Spray eine Entscheidung unter Zeitdruck verlangt. Sie müssen in dem Moment beurteilen, ob die Notwehrlage vorliegt und ob der Einsatz erforderlich ist, und Sie tragen die Folgen, wenn ein Gericht das später anders sieht.
Warum ein Schrillalarm keine Waffe ist
Ein Schrillalarm wirkt über Lärm und Aufmerksamkeit. Er verletzt niemanden, und deshalb ordnet ihn das Waffengesetz nicht als Waffe ein. Daraus folgen mehrere Dinge für den Alltag. Es gibt keine Altersgrenze, ein Kind darf ihn am Schulranzen tragen. Sie dürfen ihn überall mitführen, auch dort, wo Taschen kontrolliert werden. Im Flugzeug gehört er ins Handgepäck. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, die beim Spray über die Strafbarkeit entscheidet, stellt sich beim Ziehen des Stifts in dieser Form nicht. Wer den Alarm auslöst, weil ihm eine Situation bedrohlich vorkommt, hat niemanden verletzt, selbst wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausstellt.
Der HINFC Schrillalarm mit GPS arbeitet nach diesem Prinzip. Sie ziehen den Zugstift am oberen Ring, die Sirene startet mit 130 dB und das weiße LED-Blitzlicht blinkt. Die kostenlose App meldet zusätzlich Ihren Standort an bis zu fünf Kontakte, sofern Ihr gekoppeltes Smartphone Netz hat. Das Gerät kostet 49 €. Sie zahlen bei Lieferung und haben 30 Tage Rückgaberecht.
Was beide Mittel nicht ersetzen
Weder ein Spray noch ein Alarm ersetzt den Notruf. Über die nora-App der Bundesländer setzen Sie den Notruf auch als Text-Chat oder als stillen Notruf ab, und die App übermittelt Ihren Standort automatisch an die Leitstelle. Die Polizei rät außerdem, Abstand zu gewinnen und beleuchtete Orte mit anderen Menschen anzusteuern. Ein Alarm kann helfen, diese Sekunden zu gewinnen. Ein seriöser Anbieter verspricht darüber hinaus keine Wirkung, die er nicht belegen kann.
Worauf Sie vor dem Kauf achten sollten
- Prüfen Sie bei einem Spray die Kennzeichnung als Tierabwehrspray auf der Dose.
- Überlegen Sie, wer das Mittel tragen soll. Ein Schrillalarm hat keine Altersgrenze.
- Denken Sie an Reisen: Der Alarm darf ins Handgepäck. Für Sprays gelten an Flughäfen eigene Regeln, die Sie vor dem Abflug bei der Fluggesellschaft erfragen.
- Legen Sie vorher fest, in welcher Reihenfolge Sie in einer bedrohlichen Lage vorgehen. Der Notruf steht dabei an erster Stelle.