Wenn Ihnen jemand folgt: ruhig bleiben und laut werden
Konkrete Schritte für den Moment, in dem Sie sich verfolgt fühlen, vom Wechsel der Straßenseite bis zum Anruf bei der Polizei. Dazu die Hilfe danach.
Jemand geht seit drei Straßenecken in Ihrem Tempo hinter Ihnen her, und Sie wissen nicht, ob das Zufall ist. In dieser Lage zählt weniger, was die Person vorhat, als das, was Sie als Nächstes tun. Dieser Ratgeber beschreibt eine Reihenfolge, die sich an den Empfehlungen der Polizei orientiert, und erklärt, wie es nach so einem Abend weitergeht.
Das Gefühl ernst nehmen
Die BKA-Dunkelfeldstudie SKiD 2024 mit rund 60.800 ausgewerteten Fragebögen zeigt, wie verbreitet das Unbehagen ist. Nachts auf Straßen und Plätzen fühlen sich nur 40,1 % der Befragten sicher. Bei den Frauen sind es 26,9 %, bei den Männern 54,1 %. Viele Menschen passen ihr Verhalten an:
- 35,1 % meiden nachts öffentliche Verkehrsmittel.
- 30,3 % meiden bestimmte Orte.
- 25,6 % verlassen das Haus nachts nur in Begleitung.
Mehr als die Hälfte der befragten Frauen meidet nachts bestimmte Orte oder Verkehrsmittel. Das Gefühl, verfolgt zu werden, ist deshalb kein Grund, sich für überängstlich zu halten. Es ist ein Signal, das Sie in konkrete Handlungen übersetzen können, und genau dafür lohnt sich eine feste Reihenfolge.
Schritt 1: Straßenseite wechseln
Wechseln Sie die Straßenseite und beobachten Sie, ob die Person es Ihnen gleichtut. Gehen Sie ein Stück schneller oder bleiben Sie an einer belebten Stelle kurz stehen. Beides liefert Ihnen Information, ohne dass Sie sich umdrehen und eine Konfrontation beginnen müssen. Biegen Sie nicht in dunkle Nebenstraßen oder in Parks ab, auch wenn der Weg kürzer wäre. Und gehen Sie nicht zur eigenen Haustür, solange die Person hinter Ihnen ist. Steuern Sie stattdessen einen Ort an, an dem andere Menschen sind.
Schritt 2: Licht und Menschen aufsuchen
Ein geöffnetes Geschäft oder eine Tankstelle sind gute Ziele, ebenso ein Hotel mit besetzter Rezeption. Betreten Sie den Laden und sprechen Sie das Personal an: „Mir folgt jemand, bitte rufen Sie die Polizei.“ Eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen erfüllt denselben Zweck. Wer den Rest des Weges nicht allein gehen möchte, ruft das Heimwegtelefon an: 030 12074182, sonntags bis donnerstags von 21 bis 24 Uhr, freitags und samstags von 21 bis 3 Uhr. Ehrenamtliche bleiben am Telefon, bis Sie die Haustür erreicht haben. Der Anruf kostet Sie nur den Festnetztarif.
Schritt 3: Die Polizei rufen
Sobald Sie sich bedroht fühlen, rufen Sie die Polizei. Sie müssen dafür nicht warten, bis etwas passiert ist. Nennen Sie der Leitstelle Ihren Standort mit Straße und Hausnummer und beschreiben Sie, was Sie beobachten. Beschreiben Sie die Person nach Kleidung und Größe, ohne zu raten. Bleiben Sie am Telefon, bis die Leitstelle das Gespräch beendet. Wer nicht laut sprechen kann, nutzt die nora-App der Bundesländer: Sie setzt einen Notruf per Text-Chat oder als stillen Notruf ab und übermittelt Ihren Standort automatisch. Ein Schrillalarm ersetzt diesen Notruf nicht. Er ergänzt ihn, indem er Aufmerksamkeit erzeugt und Ihren Kontakten zeigt, wo Sie sind.
Schritt 4: Laut werden
Kommt die Person näher und erreichen Sie keinen sicheren Ort, ziehen Sie den Alarm. Beim HINFC Schrillalarm mit GPS ziehen Sie den Zugstift am oberen Ring. Die Sirene startet mit 130 dB, gemessen in 10 cm Abstand, das weiße LED-Blitzlicht blinkt. Die kostenlose App schickt zugleich einen Kartenlink an bis zu fünf hinterlegte Kontakte, sofern Ihr gekoppeltes Smartphone Netz hat. Das Gerät kostet 49 €. Sie zahlen bei Lieferung und haben 30 Tage Rückgaberecht.
Der Lärm ändert die Lage für alle Beteiligten: Passanten drehen sich um, und wer Ihnen folgt, muss mit Zeugen rechnen. Sprechen Sie Umstehende direkt an, mit einem Merkmal wie der Jackenfarbe, und sagen Sie, was sie tun sollen. Die Polizei empfiehlt diese direkte Ansprache, weil sich eine konkrete Person schneller verantwortlich fühlt als eine Gruppe.
Danach: Anzeige und Hilfe
Auch wenn die Person abgedreht ist, lohnt sich der Gang zur Polizei. Sie können den Vorfall bei jeder Dienststelle melden oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes. Notieren Sie noch am selben Abend Uhrzeit und Ort. Auch die Richtung, in die die Person weitergegangen ist, hilft den Beamten. Die SKiD-Studie zeigt, wie selten das geschieht: Bei sexuellen Übergriffen erstatten Betroffene nur in 6,2 % der Fälle Anzeige, bei körperlicher sexueller Belästigung in 2,6 %. Jede Meldung hilft der Polizei, Orte und Zeiten zu erkennen, an denen sie Präsenz zeigen sollte.
Wer über den Abend sprechen möchte, findet Hilfe am Telefon. Das Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS erreichen Sie unter 116 006, kostenlos und täglich von 7 bis 22 Uhr. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist unter 116 016 rund um die Uhr erreichbar, kostenlos und auf Wunsch anonym. Beide Stellen beraten auch dann, wenn strafrechtlich am Ende nichts passiert ist und das ungute Gefühl trotzdem bleibt.
Quellen
- BKA, Dunkelfeldstudie Sicherheit und Kriminalität in Deutschland SKiD 2024, veröffentlicht 20.04.2026
- Euronews, Bericht zur BKA-Dunkelfeldstudie, 20.04.2026
- Heimwegtelefon e.V.
- nora Notruf-App der Bundesländer
- WEISSER RING, Opfer-Telefon 116 006
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, 116 016
- HINFC, Produktangaben Schrillalarm mit GPS, Stand September 2026 –